Führerschein Klasse A, AM, A1, A2, A
Führerscheinklasse A

Unter den Überbegriff Führerschein Klasse A fallen die Prüfbescheinigung für das Mofa sowie die Führerschein-Prüfungen für alle übrigen Zweiräder.
Finden Sie hier die wichtigsten Informationen zu
- [MOFA-Führerschein],
- [Führerschein Klasse AM],
- [Führerschein Klasse A1] und
- [Führerschein Klasse A2] sowie den
- [Führerschein Klasse A]
Die Führerschein Mofa
berechtigt Sie zum Führen von
- einspurigen Fahrrädern mit Hilfsmotor (Mofa) oder Kleinkrafträdern mit bbH* maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.
- zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit bbH* maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.
Diese Fahrzeuge dürfen auch mehrsitzig sein – es darf aber keine weitere Person mitgenommen werden.
Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.
Der theoretische Teil der Ausbildung umfasst 6 Doppelstunden – je 90 Minuten – in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen unterrichtet.
Sollte ein besonderer Kurs – zum Beispiel wegen zu geringer Teilnehmerzahl – nicht zustande, dürfen Sie als Mofa-Bewerber gemeinsam mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.
Der praktische Fahrunterricht umfasst 90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts
Anschließend ist eineTheorieprüfung abzulegen. Hierfür sollten Sie einen Fragebogen mit 20 Fragen richtig beantworten. Ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Eine praktische Prüfung gibt es für den Mofaführerschein nicht.
Für die Prüfbescheinigung benötigen SIe ein biometrisches Passbild.
Die Führerschein Klasse AM
berechtigt Sie zum Führen von
- zweirädrigen Kleinkrafträdern – auch mit Beiwagen – mit bbH* von max. 45 km/h;
mit einer Nenndauerleistung höchstens 4 kW bei bei elektrischer Antriebsmaschinen;
mit max. 50 ccm Hubraum .bei Verbrennungsmotor - Krafträdern mit bbH* von max. 45 km/h, welche Merkmale von Fahrrädern aufweisen – Fahrräder mit Hilfsmotor, Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 ccm Hubraum.
- dreirädrigen Kleinkrafträdern mit einer bbH* von nicht mehr als 45 km/h. Der Hubraum bei Fremdzündungsmotoren darf höchstens 50 ccm betragen; bei anderen Verbrennungsmotoren beträgt die Nutzleistung max. 4 kW, bei Elektromotoren ist die Nenndauerleistung max. 4 kW.
- vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen mit einer bbH* von nicht mehr als 45 km/h; Der Hubraum bei Fremdzündungsmotoren darf höchstens 50 ccm betragen; bei anderen Verbrennungsmotoren beträgt die Nutzleistung max. 4 kW, bei Elektromotoren ist die Nenndauerleistung max. 4 kW. Die Leermasse kann max. 350 kg betragen – bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Der Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich. Es sind keine anderen Führerscheinklassen eingeschlossen.
Die Führerscheinklasse AM ist im Führerschein der Klasse T eingeschlossen.
[Laut Tüv Süd:]
Führerscheinklasse AM – leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei [Bussgeldkatalog.org]
Die Führerscheinklasse A
umfasst die Fahrberechtigung für alle Motorräder mit oder ohne Beiwagen. Überdies hinaus dürfen Sie hiermit sämtliche dreirädrigen Kraftfahrzeuge fahren.
Die Klasse A umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, A1 und A2.
Die Führerscheinklasse A1
berechtigt Sie zum Fahren von Motorrädern mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS). Das Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht darf maximal 0,1 kW/kg betragen.
Ebenso dürfen Sie hiermit dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung fahren.
Die Führerschein Klasse A2
berechtigt Sie zum Fahren von Motorrädern mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. Dies darf nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet werden (35 kW entspricht somit mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht).
*bauartbedingte Höchsteschwindigkeit