Führerschein Klasse B (BF17, B96, BE, mit Schlüsselzahl 196)
Führerscheinklasse B
Unter den Überbegriff Führerschein Klasse B fallen die Prüfbescheinigung für das Fahren mit einem PKW. Ebenso können Sie die Fahrerlaubnis für einen PKW mit Anhänger erwerben.
Wenn Du 17 Jahre alt bist und bereits den Führerschein machen willst, dann bist Du ebenfalls bei uns richtig !
Interessante Informationen finden Sie auch unter [https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/b-fuehrerschein/]
Anforderungen und Besonderheiten
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse B beträgt 18 Jahre.
Unter folgenden Vorraussetzungen kann bereits mit 17 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse B erworben werden:
– Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
– Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Die Führerschein Klasse B / BF17
berechtigt Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Dies gilt auch für das Fahren mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Dabei darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigen. Im Inland dürfen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW gefahren werden. Dies gilt jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter: 18 Jahre
Mindestalter für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“: 17 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Der Führerschein Klasse B gilt für dreirädrige KFZ nur im Inland. Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Die Führerscheinklasse B96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Die Führerschein Klasse BE
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM. Der Vorbesitz des Führerscheins Klasse B ist erforderlich.
Die Führerschein Klasse B mit Schlüsselzahl 196
- Die Schlüsselzahl 196 berechtigt zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen)
- mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW,
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg.
- Die Schlüsselzahl darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist.
- Das Mindestalter beträgt 25 Jahre